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Google widersetzt sich der französischen Aufforderung, das Recht auf Vergessen weltweit anzuwenden

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Letzten Monat hat der französische Datenschutzbeauftragte CNIL bestellte Google Anfragen zum "Recht auf Vergessenwerden" weltweit und nicht nur von den europäischen Immobilien von Google zu streichen. Google hat jetzt einen Blog-Beitrag veröffentlicht, der besagt, dass es den Anforderungen der französischen Regulierungsbehörde nicht entsprechen würde:

Während das Recht, vergessen zu werden, jetzt das Gesetz in Europa sein mag, ist es nicht das Gesetz weltweit. Wenn der von der CNIL vorgeschlagene Ansatz als Standard für die Internetregulierung gelten würde, würden wir uns in einem Wettlauf nach unten befinden. Am Ende wäre das Internet nur so frei wie der am wenigsten freie Ort der Welt.

Wir haben hart daran gearbeitet, das Recht auf Vergessen in Europa nachdenklich und umfassend umzusetzen, und wir werden dies auch weiterhin tun. Grundsätzlich sind wir jedoch mit der Behauptung der CNIL, in dieser Angelegenheit eine globale Autorität zu haben, nicht einverstanden und haben die CNIL gebeten, ihre formelle Mitteilung zurückzuziehen.

Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs Entscheidung im vergangenen MaiIn Europa ansässige Personen können Suchmaschinen auffordern, bestimmte Links zu entfernen, die bei der Suche nach ihrem Namen angezeigt werden Informationen scheinen "unzureichend, irrelevant oder nicht mehr relevant oder übermäßig" zu sein... angesichts der Zeit, die sie hatten verstrichen. "

Google folgte der Entscheidung des Gerichts und verarbeitete über a eine Viertelmillion Anfragen Im Laufe des Jahres löschte der Suchriese 369.402 URLs (41 Prozent aller Anfragen) aus allen europäischen Versionen der Google-Suche.

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Auf die Forderung von CNIL hin sagte Google jedoch, dass die Bestellung "unverhältnismäßig" sei:

Wir glauben, dass kein Land die Befugnis haben sollte, zu kontrollieren, auf welche Inhalte jemand in einem zweiten Land zugreifen kann. Wir glauben auch, dass diese Reihenfolge unverhältnismäßig und unnötig ist, da die überwiegende Mehrheit des französischen Internets Nutzer - derzeit rund 97% - greifen auf eine europäische Version der Google-Suchmaschine wie google.fr und nicht auf Google.com oder eine andere zu Version von Google.

Eine CNIL-Sprecherin sagte, dass die Regulierungsbehörde die Erklärung von Google überprüfen werde und dass eine endgültige Entscheidung in weniger als zwei Monaten getroffen werde:

Wir haben die Argumente von Google zur Kenntnis genommen, die größtenteils politischer Natur sind. Die CNIL hat sich dagegen auf eine streng rechtliche Begründung gestützt.

Sollten sich die beiden Parteien nicht einigen, wird Google in Frankreich wahrscheinlich mit Geldstrafen belegt, wenn es sich weigert, die Vorschriften des Landes einzuhalten.

Quelle: Google; Via: Reuters

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